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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Eweco GbR Mockenhaupt & Pfeil

 





**1. Geltungsbereich** 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote der Eweco GbR Mockenhaupt & Pfeil (nachfolgend „Eweco GbR“ genannt), im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Regelungen getroffen wurden. 

1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. 

1.3 Die AGB der Eweco GbR sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen der Eweco GbR und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“) über die erbrachten Leistungen geschlossen werden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Eweco GbR diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


 



**2. Vertragsschluss** 

2.1 Die Angebote der Eweco GbR sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 

2.2 Mit der Bestellung einer Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Dienstleistungen und dazugehörigen Materialien erwerben zu wollen. Die Eweco GbR ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der Eweco GbR anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Ausführung der Leistung an den Kunden erklärt werden. 

2.3 Bestellt der Kunde die Leistung auf elektronischem Wege, wird die Eweco GbR den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden. 

2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Eweco GbR zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer.


 



**3. Preise und Zahlungsbedingungen** 

3.1 Die Preise und Zahlungsvereinbarungen für die Leistungen der Eweco GbR ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese nicht ausdrücklich als Bruttopreise angegeben sind. 

3.2 Alle im Angebot genannten Preise sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

3.3 Rechnungen sind sofort aber spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im individuellen Angebot keine abweichenden Zahlungsfristen vereinbart wurden. 

3.4 Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung seitens der Eweco GbR 10 Tage nach Fälligkeit der Rechnung in Verzug, sofern er nicht bezahlt hat. Im Verzugsfall behält sich die Eweco GbR, Verzugsgebühren im üblichen Rahmen zu erheben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 

3.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


 



**4. Leistungsumfang und Ausführung der Arbeiten** 

4.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell zwischen der Eweco GbR und dem Kunden geschlossenen Vertrag sowie den darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen. 

4.2 Die Eweco GbR ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen, sofern hierdurch die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht beeinträchtigt wird. 

4.3 Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Eweco GbR ist berechtigt, notwendige und zumutbare Änderungen an der Ausführung der Leistungen vorzunehmen, sofern dies dem Kunden nicht unzumutbar ist und keine wesentliche Vertragsänderung darstellt. 

4.4 Die Eweco GbR wird die beauftragten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik ausführen. Termine und Fristen werden individuell vereinbart und verstehen sich als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.


 



**5. Abnahme der Leistung** 

5.1 Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Kunde zur Abnahme der erbrachten Leistungen verpflichtet, sofern diese vertragsgemäß erbracht wurden. 

5.2 Mängel, die bei der Abnahme erkennbar sind, sind sofort zu rügen. Versteckte Mängel, die erst nach der Abnahme erkennbar werden, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. 

5.3 Kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung trotz Fertigstellung nicht nach, so gilt die Leistung nach Ablauf einer vom Unternehmer gesetzten angemessenen Frist als abgenommen.


 



**6. Gewährleistung** 

6.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. 

6.2 Bei Mängeln der Leistung ist die Eweco GbR nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde hat der Eweco GbR eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. 

6.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei nur geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 

6.4 Ansprüche auf Schadensersatz richten sich nach den in Ziffer 7 geregelten Haftungsbestimmungen.

 




**7. Haftung** 

7.1 Die Eweco GbR haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

7.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Eweco GbR nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

7.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. 

7.4 Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

 




**8. Eigentumsvorbehalt** 

8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Eweco GbR. 

8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Eweco GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.


 

 


**9. Datenschutz** 

9.1 Die Eweco GbR erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 

9.2 Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten sind der Datenschutzerklärung der Eweco GbR zu entnehmen.


 



**10. Schlussbestimmungen** 

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

10.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit der Eweco GbR bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Eweco GbR, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


 

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